Der Ablauf

Terminabsprache

Montags zwischen 7:30 und 9:50, sowie freitags zwischen 7:30 und 8:30 können Sie unter 0951-51955931 telefonisch Termine mit mir vereinbaren. Ersttermine werden grundsätzlich mit dem Patienten selbst bzw. einem sorgeberechtigten Elternteil vereinbart. Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten muss vor dem Ersttermin eine Einverständniserklärung auch des Sorgeberechtigten vorliegen, der das Kind nicht anmeldet bzw. nicht zum Ersttermin begleitet. Bitte verwenden Sie hierfür das unten bereitgestellte Formular.

 

Psychotherapeutische Sprechstunde (Ersttermin)

Die psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu 5 Termine) dient der Abklärung, ob eine psychische Störung und somit ein Behandlungsbedarf vorliegt. Sie findet immer am Vormittag statt. Beim Ersttermin ist die Anwesenheit des Patienten zwingend notwendig und bei Kindern unter 18 Jahren muss ebenfalls ein sorgeberechtigter Elternteil anwesend sein. 

 

Probatorische Therapiesitzungen

Es stehen grundsätzlich nach der psychotherapeutischen Sprechstunde zusätzlich bis zu 5 sogenannte probatorische Sitzungen zur Verfügung, die ohne einen Therapieantrag bei der Krankenkasse in Anspruch genommen werden können.

 

Kurzzeittherapie / Langzeittherapie

Im Anschluss an die probatorische Phase muss zwingend ein Therapieantrag bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden. Abhängig von der Komplexität der Problematik kann eine Kurz- bzw. Langzeittherapie erforderlich sein.

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Einverständnis Sorgeberechtigte
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